Phoenix Schule

Die AGB gelten für alle Ausbildungen, Fortbildungen und offene Kurse, welche die Phoenix - Schule für KomplementärTherapie GmbH (nachfolgend: Phoenix) anbietet.

Anmeldung

Anmeldungen tätigen Sie über unsere Website (www.phoenix-schule.ch).

Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie diese AGB.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach freiem Ermessen.

Sollte Ihre Aufnahme nicht möglich sein, werden Sie umgehend benachrichtigt.

Ist ein Kurs bereits ausgebucht, können Sie beantragen, auf eine Warteliste gesetzt zu werden.

Im Falle Ihrer definitiven Aufnahme erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

Kurseinladung und Rechnung erhalten Sie ca. 1 Woche vor Kursbeginn.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen als Teilnehmer*in und Phoenix kommt zustande:

  • bei Kursen mit der Anmeldebestätigung
  • bei Ausbildungen mit dem Ausbildungsvertrag.

Zahlungsbedingungen

Kurse müssen vor Kursbeginn bezahlt werden. Eine Rechnung mit Einzahlungsschein erhalten Sie mit der Kurseinladung.

Die Zahlungsbedingungen für Ausbildungen sind im Ausbildungsvertrag geregelt.

Für Ratenzahlungen erheben wir einen Zuschlag von CHF 20 pro Rate.

Umbuchungen

Die Gebühr für Umbuchungen bis 22 Tage vor Kursbeginn beträgt CHF 30. Kürzerfristige Umbuchungen behandeln wir wie Abmeldungen. Bei mehrtägigen Kursen können Einzeltage nicht umgebucht werden.

Abmeldungen

Da Phoenix zur Durchführung der Kurse Kursräume belegt und Lehrpersonen verbindlich verpflichtet, können Sie Ihre Anmeldung zu einem Kurs nicht beliebig stornieren:

a)    Kurse

Die Gebühr für Abmeldungen bis 22 Tage vor Kursbeginn beträgt CHF 50. Erreicht uns Ihre Abmeldung per Mail 21–14 Tage vor Kursbeginn, schulden Sie 50 % der Kurskosten. Wenn Sie sich kurzfristiger oder nicht abmelden oder einen Kurs nach Kursbeginn abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückzahlung. Dies gilt auch bei Krankheit und Unfall. Wir empfehlen Ihnen, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

b)   Ausbildungen

Der Ausbildungsvertrag kann innerhalb von fünf Tagen nach Unterzeichnung ohne Kostenfolge schriftlich annulliert werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Ausbildungsvertrag jeweils nur noch auf die vertraglich festgelegten Termine hin gekündigt werden (kürzere Ausbildungen haben keine Kündigungsmöglichkeiten). Das Schulgeld bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit ist in diesem Fall geschuldet (bei Ausbildungen ohne Kündigungsmöglichkeit das gesamte Schulgeld). Bei nicht fristgerechter Kündigung werden die Schulgelder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin in Rechnung gestellt.

Bei einem Abbruch der Ausbildung gelten auch im Krankheitsfall die normalen Kündigungsfristen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, damit Sie sich im Krankheitsfall vor finanziellem Schaden schützen können.

c)    Kurse im Seminarhotel

Die Gebühr für Abmeldungen bis 60 Tage vor Kursbeginn beträgt CHF 50. Erreicht uns Ihre Abmeldung per E-Mail 59 - 21 Tage vor Kursbeginn, schulden Sie 50 % der Kurspauschalen. Wenn Sie sich kurzfristiger oder nicht abmelden oder einen Kurs nach Kursbeginn abbrechen, ist die ganze Kurspauschale geschuldet und Sie haben keinen Anspruch auf eine Rückzahlung. Dies gilt auch bei Krankheit und Unfall. Wir empfehlen Ihnen, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

Absenzen

Bitte melden Sie Abwesenheiten infolge Ferien, beruflicher Belastung, Krankheit, Militärdienst, usw. rechtzeitig der Administration.

Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Ferien, beruflicher Belastung, Krankheit, Militärdienst usw., besteht kein Anspruch auf Reduktion des Schulgeldes.

Ihre Teilnahme am Unterricht

Lernerfolg und lückenloser Unterrichtsbesuch stehen in direktem Zusammenhang. Bitte haben Sie darum Verständnis dafür, dass im Interesse eines geordneten Schulbetriebes Ihre Teilnahme am Unterricht durch die Dozierenden festgehalten wird.

Durchführung von Kursen

Phoenix behält sich vor, Anlässe bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl bis eine Woche vor Beginn abzusagen. Einbezahlte Beträge werden zurückerstattet oder für einen anderen Kurs gutgeschrieben.

Durchführung von Ausbildungen

Sollte der Start einer Ausbildung aufgrund einer zu geringen Teilnehmer*innenzahl zum festgelegten Zeitpunkt nicht möglich sein, bleibt es Phoenix vorbehalten, den Start um einige Monate zu verschieben.

Aus organisatorischen Gründen bleiben Dozent*innenwechsel vor oder während der Schulzeit vorbehalten. Ebenso kann Phoenix ohne Voranzeige Änderungen im Ausbildungsprogramm und in der Organisation vornehmen.

Anfahrt/Parkieren/Verpflegung

Der genaue Kursort wird Ihnen mit der Kurseinladung bekanntgegeben. Parkplätze können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen. Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich die Anreise mit dem öV.

Günstige Verpflegungsmöglichkeiten werden Ihnen nach Möglichkeit von den Dozierenden bekanntgegeben.

Mitzubringendes

Bitte tragen Sie zu unseren Kursen bequeme Kleidung und bringen Sie Hausschuhe oder Socken und Schreibmaterial mit.

Lehrmittel

Das Kursmaterial (Skripte, Arbeitsblätter, Essen für Kochkurse etc.) ist im Kursgeld inbegriffen. Die von Phoenix verlangten Fachbücher sind in den Kosten von Ausbildungen inbegriffen, nicht jedoch in den Kosten von Kursen.

Prüfungen / Zeugnisse / Diplome

In den Lehrgängen finden Prüfungen und Lernkontrollen statt. Zertifikate und Diplome können nur dann ausgestellt werden, wenn alle erforderlichen Leistungstests abgelegt und bestanden wurden. Diplome und Zertifikate werden nur ausgehändigt, wenn alle Bedingungen des entsprechenden Prüfungsreglements erfüllt wurden.

Stundenplan

Die Einteilung des Stundenplans und allfällige Änderungen bleiben der Schulleitung vorbehalten.

Haftung und Versicherung

Alle Kurse können Prozesse einleiten, die eine gute psychische Belastbarkeit und hohe Eigenverantwortung voraussetzen. Phoenix kann für auftretende Schwierigkeiten keine Haftung übernehmen.

Die Teilnehmenden informieren die Kursleitung oder Schulleitung über allfällige medizinische Probleme vor Beginn des Kurses.

Das Benutzen der Kurslokale erfolgt auf eigene Gefahr.

Phoenix schliesst soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Schäden jeglicher Art während einer Aktivität von Phoenix haftet die Verursacher*in.

Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung (Haftpflicht und Unfall) verantwortlich. 


Datenschutz

Phoenix fördert und praktiziert den Datenschutz.

Phoenix speichert seine Daten auf Dropbox.

Verantwortliche und Auskunftsperson betr. Datenschutz ist Barbara Ettler, Co-Geschäftsführerin. Wollen Dozent*innen den Teilnehmenden von Kursen Teilnehmerverzeichnisse abgeben, müssen sie deren Einverständnis einholen. Stimmen einzelne Teilnehmende nicht zu, werden sie nicht ins Verzeichnis aufgenommen.

Die prozesszentrierte praktische Arbeit mit Üben an anderen Teilnehmenden verschafft häufig einen tiefen Zugang und Einblick in die Privatsphäre der Betroffenen. Diese Arbeit verlangt einen geschützten Raum, damit das erforderliche gegenseitige Vertrauen entstehen kann und sich alle Teilnehmenden sicher fühlen können. Aus diesem Grunde verpflichtet Phoenix die Kursteilnehmer*innen zu Folgendem:

Die Kursteilnehmer*innen wahren bezüglich ihnen im Rahmen von Phoenix bekanntgegebenen oder geoffenbarten Personendaten grundsätzlich die Schweigepflicht. Insbesondere sind die Daten von anderen geschützt.

Während dem Unterricht darf weder gefilmt noch fotografiert werden. Über Ausnahmen entscheiden die

Dozierenden mit dem Einverständnis der Teilnehmenden.

Copyright

Abgegebene Kursunterlagen haben das Copyright von Phoenix. Sie dürfen daher weder kopiert noch an Dritte weitergegeben noch für allfällige eigene Lehrzwecke verwendet werden. Zitate daraus sind nur unter Quellenangabe gestattet.

Vorbehalt von Änderungen

Alle angegebenen Lektionen, Inhalte, Unterrichtszeiten, Laufzeiten, Daten und Gebühren unterstehen einem ständigen Veränderungsprozess, der sich nicht im alleinigen Einflussbereich von Phoenix befindet. So ist es unter anderem möglich, dass Registrierungsstellen, Verbände, Kommissionen und Behörden die Bedingungen zu einzelnen Ausbildungen und Prüfungen ändern und das Lehrgangskonzept der Schule in Ausnahmefällen auch während eines laufenden Lehrgangs angepasst werden muss. Es bleibt der Schule vorbehalten, alle Parameter zu den Lehrgängen jederzeit anzupassen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Verträge gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Version 5 / 2023 / GF