Die bisherigen Corona-Massnahmen werden bis am 26. April verlängert.
Der Bund bietet das grösste Hilfspacket der Schweizer Geschichte. Es beläuft sich auf knapp 60 Milliarden Franken.
Erwerbsausfall für Selbständigerwerbende
Diese Entschädigungen sollen den persönlichen Bedarf decken. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens. Das Bruttoerwerbseinkommen ist das Einkommen vor den Sozialversicherungsabzügen und nicht der Umsatz. Die Auszahlung der Entschädigung für den Erwerbsausfall wegen der Coronakrise läuft über die AHV. Formulare und Informationen gibt unten.
Kantonalen Ausgleichskassen wissen zum Teil nicht, mit was für einer Art Selbständigerwerbenden sie es zu tun haben und lehnen daher die Anträge auf Erwerbsersatzentschädigung von KomplementärTherapeut*innen ab. Wir empfehlen, dass KomplementärTherapeut*innen ihrem Antrag das Schreiben der OdA KT beilegen. Sollte der Antrag bereits abgelehnt worden sein, ist ein kurzes Schreiben an die zuständige kantonale Ausgleichskasse unter Beilage des Schreibens der OdA KT zu richten. Bei fortdauernden Schwierigkeiten mit einer Ausgleichskasse ist die OdA KT gerne bereit, sich einzuschalten.
Der Bundesrat hat am 22. April 2020 den Anspruch der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert. Bezügerinnen und Bezüger, die bereits Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz haben, brauchen nichts zu unternehmen. Ihre AHV-Ausgleichskasse verlängert ihren Anspruch gemäss der neu beschlossenen Frist.
→ Medienmitteilung der Ausgleichskassen
Kurzarbeitsentschädigungen für Angestellte
Kurzarbeit für Angestellte. Formulare und Informationen gibt es hier:
Überbrückungskredite für Unternehmen
Der Bund hat zudem Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten geschaffen. Damit sollen laufende Fixkosten gedeckt werden können. Betroffene KMUs erhalten ab 26.03.2020 schnell Überbrückungskredite für die Liquidität von ihren Haus-Banken (innerhalb von 30 Minuten und einem Tag).
Die nötigen Eckpunkte wurden in einer Notverordnung festgelegt:
- Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF
- Bis CHF 500'000, Zinssatz 0% und ohne Gebühren
- Rückzahlbar innerhalb 5 Jahren
Mieten
Geschäftsmieter, die vom Bundesrat zur Schliessung gezwungen wurden, nun zwei zusätzliche Monate Zeit, um ihre Mieten zu zahlen.
Der Bundesrat verlängert die Frist bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage. Die Fristverlängerung gilt für Mieten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai fällig sind. Dies gilt dann, wenn die Mieterinnen und Mieter aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit der Bezahlung in Rückstand geraten sind.
Der Bundesrat appellierte denn auch explizit an die Parteien, «einfache, konkrete und für beide Seiten realistische» Lösungen zu finden, statt auf weitere Massnahmen des Bundesrats zu warten. Wir empfehlen mit dem Vermieter zu verhandeln: In Anbetracht der momentanen Notlage ist die Bereitschaft der Vermieterschaft zum gegenseitigen Aushandeln von Lösungen im Interesse der gesamten Gesellschaft – ausserordentliche Umstände verlangen nach ausserordentlichen Lösungen.
Laut dem emeritierten Professor Thomas Koller für Privatrecht Universität Bern hat sich die Vertragsgrundlage wesentlich geändert. Ausser gewöhnliche Umstände, die weder voraussehbar noch vermeidbar waren, sind eingetroffen. Der Mietzins muss zwischen den Parteien neu verhandelt werden.
Empfehlungen
Sozialabgaben
Mit der AHV-Zweigstelle und Pensionskasse Anpassungen besprechen. Bei Säule 3a und Krankentaggeld-Versicherung Zahlungen respektive die Lohnsumme anpassen.
Kantonale Steuern
Steuerbehörde des Wohn- oder Geschäftskantons kontaktieren und fragen, ob Zahlungsvereinbarung abzuschliessen möglich ist.
Stand: 22.04.2020, 19:40